Firmengruppe- und geschichte

Eine traditionsreiche Größe

Die Wurzeln von Wolfer & Goebel reichen bis ins vorletzte Jahrhundert zurück. Seitdem ist es dem Traditionsunternehmen gelungen, immer mehr namhafte Kunden kompetent zu begleiten und zum Erfolg zu führen. Mittlerweile ist aus Wolfer & Goebel selbst eine feste und namhafte Größe in der Baubranche geworden. Wolfer & Goebel Bau GmbH bietet das komplette Leistungsspektrum inklusive technischer Gebäudeausrüstung das nötig ist, um auch anspruchsvolle Bauprojekte reibungslos zu meistern.

Gütekennzeichen.


Auch der Qualitätssicherung bei bei der Durchführung von Bau- und Dienstleistungen hat sich Wolfer & Goebel verpflichtet. Bereits seit 1993 ist ein Qualitätssicherungssystem nach DIN EN ISO 9001 eingeführt. Das laufende Zertifikat erfüllt die Forderungen der DIN EN ISO 9001:2000. Die Anwendung des Qualitätssicherungssystems wird durch laufende Audits geprüft und sichergestellt.


Die Wolfer und Goebel Bau und Projekt GmbH hat im März 2005 ein Umweltmanagementsystem eingeführt und erfüllt damit die Anforderungen der DIN ISO EN 14001.


Güteschutz Kanalbau Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Entwässerungskanälen und -leitungen e.V., Mitglieds-Nr. 2791, Fachbetriebsnachweis für die Ausführung von Entwässerungskanälen und -leitungen in offener Bauweise in allen Tiefenlagen und Durchmessern.


Fachbetrieb gemäß § 19 l des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) für das Fachgebiet „Einbauen, Instandhalten und Instandsetzen von Beschichtungen von Betonbauwerken beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen”, z.B.: Abfüllflächen, Betankungsflächen, Auffangwannen aus Beton und Betonformsteinen, Abdichtung von Fugen, Herstellen von Entwässerungsleitungen.


Güteüberwachung Beton BII – Baustellen e.V., Übereinstimmungszertifikat Reg.Nr. 99.1447.AB, Bestätigung , dass das hergestellte Bauprodukt „Beton BII auf Baustellen” nach den Ergebnissen der werkseigenen Produktionskontrolle und der von der bauaufsichtlich anerkannten Überwachungsstelle durchgeführten Fremdüberwachung den Bestimmungen der in der Bauregelliste A Teil 1 (Ausgabe 1998/1) bekannt gemachten technischen Regel DIN 1045 (07.88) entspricht. Berechtigung zur Kennzeichnung von Bauprodukten mit dem Übereinstimmungszeichens (Ü-Zeichen) gemäß der Übereinstimmungsverordnung.